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Südkorea Krypto-Steuer: 22 Prozent ab 2027 rücken näher

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Südkorea Krypto-Steuer mit neutraler Digitalmünze, Steuerunterlagen, Rechner und Finanzdaten vor der Skyline von Seoul

Die Südkorea Krypto-Steuer soll am 1. Januar 2027 nach drei Aufschüben tatsächlich starten. Finanzminister Koo Yun-cheol bekräftigte diese Linie am 29. Juli 2026 vor dem zuständigen Ausschuss der Nationalversammlung. Nach geltendem Recht werden jährliche Einkünfte aus der Übertragung oder Verleihung von Kryptowerten oberhalb von 2,5 Millionen Won mit 20 Prozent nationaler Steuer belegt. Einschließlich lokaler Einkommensteuer ergibt sich regelmäßig eine Gesamtbelastung von 22 Prozent.

Beschlossen ist damit noch keine neue Steuer: Die Regeln stehen bereits im Einkommensteuerrecht. Neu ist die politische Wegmarke. Am selben Tag nahm der Ausschuss einen Antrag auf vollständige Abschaffung der Krypto-Besteuerung auf und verwies ihn zur weiteren Prüfung an einen Unterausschuss. Die Regierung will dagegen am Starttermin festhalten und mögliche Schwächen erst anschließend nachbessern.

Südkorea Krypto-Steuer: die wichtigsten Fakten

  • Start: Erfasst werden nach aktueller Gesetzeslage Übertragungen und Verleihgeschäfte ab dem 1. Januar 2027.
  • Steuerart: Krypto-Einkünfte werden separat als „sonstige Einkünfte“ besteuert, nicht als allgemeiner Kapitalgewinn.
  • Freibetrag: Pro Jahr bleiben 2,5 Millionen Won steuerfrei.
  • Steuersatz: Oberhalb des Freibetrags gelten 20 Prozent nationale Einkommensteuer; mit lokaler Einkommensteuer werden üblicherweise 22 Prozent genannt.
  • Bemessung: Vom Erlös werden nach Angaben der Steuerbehörde Anschaffungskosten und anerkannte Nebenkosten abgezogen.
  • Erklärung: Der jährliche Saldo soll im Mai des Folgejahres erklärt werden.
  • Politischer Status: Ein Abschaffungsantrag wurde am 29. Juli 2026 in den Ausschuss eingebracht und an einen Unterausschuss verwiesen. Er ist weder angenommen noch endgültig abgelehnt.

Was Finanzminister Koo am 29. Juli sagte

Bei der Sitzung des Ausschusses für Finanz- und Wirtschaftsplanung erklärte Koo laut übereinstimmenden Berichten von Electronic Times und CoinDesk, die Regierung treibe die Besteuerung ab dem kommenden Jahr wie vorgesehen voran. Die Aussage ist wichtig, weil der Start seit 2022 bereits dreimal verschoben wurde.

Koo räumte zugleich Reformbedarf nicht aus. Kritisiert wird vor allem, dass Verluste nach dem derzeit beschriebenen Modell nicht in spätere Jahre vorgetragen werden können. Der Minister stellte mögliche Ergänzungen nach Einführung in Aussicht, lehnte aber eine isolierte Umstellung auf ein anderes Kapitalgewinnsystem ab. Dafür müsse Südkoreas Besteuerung von Kapitalmärkten insgesamt betrachtet werden.

So soll die Krypto-Steuer 2027 berechnet werden

Das südkoreanische National Tax Service beschreibt als Ausgangspunkt die Gegenleistung aus Verkauf, Tausch oder Verleihung. Davon werden die tatsächlichen Anschaffungskosten und zulässige Nebenkosten abgezogen. Erst anschließend greift der jährliche Freibetrag von 2,5 Millionen Won; auf den verbleibenden Betrag entfallen 20 Prozent nationale Steuer.

Für bereits vor dem Start gehaltene Kryptowerte enthält das amtliche Modell eine Übergangsregel: Als Anschaffungswert soll grundsätzlich der höhere Betrag aus den tatsächlichen Anschaffungskosten und dem Marktwert am 31. Dezember 2026 gelten. Das kann verhindern, dass reine Wertsteigerungen aus der Zeit vor Inkrafttreten vollständig in die neue Bemessungsgrundlage fallen. Welche Nachweise im Einzelfall anerkannt werden, bleibt dennoch eine praktische Steuerfrage.

Auch Krypto-zu-Krypto-Tauschgeschäfte sind nicht automatisch neutral. Die Steuerbehörde erläutert eine Bewertung über das jeweilige Basis-Asset des Handelspaars. Nutzer mehrerer Börsen oder eigener Wallets müssen deshalb nicht nur Ein- und Auszahlungen in Won, sondern auch Kaufzeitpunkte, Gebühren, Transfers und Tausche konsistent dokumentieren.

Warum Verluste und Auslandsbörsen umstritten sind

Nach dem amtlichen Überblick werden Gewinne und Verluste innerhalb eines Jahres zusammengerechnet. Die aktuelle Kritik zielt jedoch auf den fehlenden Verlustvortrag über Jahresgrenzen hinweg. Ein Anleger könnte damit in einem Jahr auf einen Gewinn Steuern zahlen, obwohl ein Verlust im Folgejahr die wirtschaftliche Gesamtbilanz wieder ausgleicht. Ob und wie diese Regel nachgebessert wird, ist offen.

Abgeordnete warnten zudem vor einer Verlagerung zu ausländischen zentralen Börsen, dezentralen Handelsplätzen oder direkten Peer-to-Peer-Geschäften. Das ist keine automatische Steuerbefreiung. Es vergrößert vielmehr die Herausforderung, grenzüberschreitende Transaktionsdaten zu erfassen und die eigene Kostenbasis belastbar nachzuweisen. Im Ausschuss wurde deshalb auch auf das internationale Crypto-Asset Reporting Framework der OECD verwiesen.

Wie relevant regulierte heimische Handelsplätze für Daten, Verwahrung und Kundenbeziehungen sind, zeigt die jüngste Übernahme der südkoreanischen Kryptobörse Korbit durch Mirae Asset. Die Eigentümerstruktur einer Börse beantwortet zwar keine Steuerfrage. Für Meldedaten und die praktische Umsetzung ist jedoch entscheidend, welche Gesellschaft das Konto führt und welche Transaktionshistorie sie bereitstellt.

Abschaffungsantrag hält den Ausgang offen

Die Regierungserklärung ist keine Garantie für den Start. Das offizielle Gesetzgebungsportal Südkoreas dokumentiert einen im März eingebrachten Antrag, die Besteuerung von Krypto-Einkünften aus dem Einkommensteuergesetz zu streichen. Der Ausschuss setzte ihn am 29. Juli auf die Tagesordnung, diskutierte ihn und überwies ihn an einen Unterausschuss.

Damit bestehen zwei belegte Positionen nebeneinander: Das geltende Gesetz sieht den Start 2027 vor und die Regierung will ihn umsetzen. Gleichzeitig läuft ein parlamentarisches Verfahren, das die Rechtsgrundlage noch beseitigen könnte. Solange kein weiteres Gesetz beschlossen wird, bleibt der 1. Januar 2027 der maßgebliche Termin.

Was Anleger jetzt sinnvoll vorbereiten können

  • Historien sichern: Handels-, Einzahlungs-, Auszahlungs- und Gebührenberichte aller genutzten Plattformen exportieren.
  • Wallet-Transfers zuordnen: Eigene Transfers von steuerlich relevanten Verkäufen oder Tauschvorgängen trennen.
  • Anschaffungskosten belegen: Belege für vor 2027 erworbene Assets und Gebühren aufbewahren.
  • Jahreswechsel dokumentieren: Für Altbestände kann der Marktwert am 31. Dezember 2026 relevant werden.
  • Rechtsstand beobachten: Ausschussverfahren, mögliche Detailverordnungen und amtliche Steuerhinweise bis zum Start weiter prüfen.

Ein Vergleich mit der Klage gegen die Illinois-Krypto-Steuer zeigt, warum das Etikett „Krypto-Steuer“ allein wenig erklärt. Illinois plant eine Abgabe auf bestimmte Dienstleistungen rund um digitale Assets; Südkorea zielt auf den jährlichen Einkommenssaldo aus Übertragung und Verleihung. Bemessungsgrundlage, Steuerpflichtiger und Rechtsweg unterscheiden sich grundlegend.

Fazit zur Südkorea Krypto-Steuer

Die Südkorea Krypto-Steuer ist keine bloße Absichtserklärung mehr: Das geltende Recht sieht ab 1. Januar 2027 eine separate Besteuerung von Krypto-Einkünften oberhalb von 2,5 Millionen Won vor. Finanzminister Koo hat den Zeitplan am 29. Juli erneut bestätigt. Einschließlich lokaler Einkommensteuer liegt die häufig genannte Gesamtbelastung bei 22 Prozent.

Endgültig sicher ist der Start trotzdem nicht. Der parlamentarische Abschaffungsantrag liegt nun im Unterausschuss, während Verlustvortrag und internationale Datenerfassung politisch umstritten bleiben. Für Betroffene ist deshalb zweierlei sinnvoll: Transaktions- und Kostenbasis schon jetzt sauber dokumentieren und den tatsächlichen Gesetzesstand bis Ende 2026 beobachten. Stand der Recherche ist der 30. Juli 2026, 14:15 Uhr CEST. Dieser Beitrag ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen

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