Die NFT-Startup-Anklage gegen Taj Tarsha betrifft nach Angaben der US-Staatsanwaltschaft mehr als 10 Millionen US-Dollar von mindestens 67 Investoren. Der Gründer des NFT-Marktplatz-Projekts Few and Far soll das Kapital nicht wie versprochen für die Plattform und den FAR-Token eingesetzt, sondern teilweise für Glücksspiel, spekulative Krypto-Käufe und persönliche Ausgaben verwendet haben. Entscheidend: Das sind Vorwürfe aus einer Anklage, keine gerichtlich festgestellte Schuld.
Die Staatsanwaltschaft des Southern District of New York veröffentlichte die Anklage am 5. August 2026. Tarsha war laut Behörde bereits am 6. Juni festgenommen worden. Ihm werden Wertpapier- und Überweisungsbetrug vorgeworfen; beide Anklagepunkte können jeweils mit bis zu 20 Jahren Haft bestraft werden. Über Schuld und ein mögliches Strafmaß entscheidet jedoch allein das Gericht.
Inhaltsverzeichnis
NFT-Startup-Anklage: die belegten Eckdaten
| Punkt | Stand laut US-Justiz |
|---|---|
| Beschuldigter | Taj Tarsha, Gründer und alleiniger Anteilseigner von Few and Far Limited |
| Projekt | Geplanter dezentraler NFT-Marktplatz und FAR-Token |
| Finanzierung | Mehr als 10 Millionen US-Dollar von mindestens 67 Investoren |
| Token-Rechte | Insgesamt 95 Millionen FAR-Token über SAFT-Verträge |
| Anklagepunkte | Wertpapierbetrug und Überweisungsbetrug |
| Verfahrensstand | Anklage veröffentlicht; keine Verurteilung |
| Gericht | U.S. District Court for the Southern District of New York |
Die Behörden schildern in der zehnseitigen Anklageschrift einen mehrjährigen Ablauf. Die Geldaufnahme begann demnach im Februar 2022. Ein internes Audit soll im Juni 2023 eine mutmaßliche Zweckentfremdung aufgedeckt haben. Trotzdem sei gegenüber Investoren der Eindruck erweckt worden, die Mittel würden weiterhin für die Entwicklung benötigt.
Der unabhängige Bericht von CoinDesk bestätigt die Kerndaten aus den Justizunterlagen: die Finanzierungssumme, mindestens 67 Investoren, 95 Millionen versprochene FAR-Token und die beiden strafrechtlichen Vorwürfe. Auch dort wird klar zwischen Behördenvorwurf und bewiesener Schuld getrennt.
Wie die Finanzierung über SAFTs funktionieren sollte
Few and Far sammelte das Kapital laut Anklage über sogenannte Simple Agreements for Future Tokens, kurz SAFTs, ein. Investoren zahlen dabei vorab und erhalten im Gegenzug das vertragliche Recht auf Token, sobald das Projekt diese ausgibt. Die Verträge allein belegen weder einen funktionsfähigen Marktplatz noch eine abgesicherte Mittelverwendung.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft versprachen die Angebotsunterlagen, dass die Gelder in die Entwicklung des dezentralen NFT-Marktplatzes und des FAR-Tokens fließen sollten. Genau diese Zweckbindung steht im Zentrum der NFT-Startup-Anklage: Tarsha soll Investoren über die tatsächliche Verwendung des Kapitals und den Entwicklungsfortschritt getäuscht haben.
Ein SAFT verschiebt einen Teil des Projektrisikos in die Zukunft. Investoren tragen nicht nur Kurs- und Liquiditätsrisiken, sondern auch das Risiko, dass Produkt, Token oder Handelsplatz verspätet, eingeschränkt oder gar nicht starten. Ein Vertrag ersetzt deshalb keine technische Due Diligence, keine nachvollziehbare Budgetkontrolle und keine unabhängige Prüfung.
Wofür das Geld laut Anklage verwendet wurde
Die Staatsanwaltschaft behauptet, Tarsha habe fast unmittelbar nach Abschluss der Finanzierung begonnen, Projektgelder für persönliche Zwecke abzuzweigen. Genannt werden Online-Glücksspiel, spekulative Krypto-Käufe, ein Darlehen für eine Eigentumswohnung in Miami, Innenausstattung und Ausgaben für sein DJ-Hobby.
Hinzu kommen laut Behörde zwei verdeckte Bonuszahlungen und ein hohes Gehalt. Die Boni sollen sich zusammen auf fast eine Million Dollar belaufen haben. Tarsha habe Investoren gegenüber erklärt, sie seien an Vorverkaufsziele des FAR-Tokens gekoppelt gewesen und hätten dem Unternehmen gedient. Die Anklage stellt diese Darstellung infrage.
Nach dem Audit im Juni 2023 soll der Großteil der Mitarbeiter entlassen worden sein. Ein verbliebener Auftragnehmer habe Arbeiten ausgeführt, die nach Auffassung der Staatsanwaltschaft lediglich den Anschein einer fortlaufenden Marktplatzentwicklung erzeugten. Der FAR-Token startete schließlich im Mai 2024, wurde laut Justizministerium aber rasch praktisch wertlos und stellte den Handel bald ein.
Was bei Few and Far offen bleibt
Die veröffentlichten Unterlagen dokumentieren die Position der Anklagebehörde, nicht die abschließende Beweiswürdigung. Eine Verteidigungsdarstellung ist in der Mitteilung nicht enthalten. Offen ist unter anderem, wie Tarsha die einzelnen Zahlungen rechtfertigt, welche vertraglichen Kontrollen tatsächlich galten und welche Verluste sich einzelnen Investoren zurechnen lassen.
Der Fall ist strafrechtlich und damit anders gelagert als eine zivilrechtliche Aufsichtsmaßnahme. Unser Beitrag zur SEC-Krypto-Mining-Klage gegen Mining Automatic zeigt den Unterschied: Dort klagt eine Aufsichtsbehörde zivilrechtlich und fordert Unterlassung, Abschöpfung und Geldbußen. Im Fall Few and Far verfolgt die Bundesstaatsanwaltschaft zwei Straftatbestände.
Auch eine Anklage führt nicht automatisch zu einer Entschädigung. In einem gesonderten Beitrag zu fünf US-Krypto-Betrugsverfahren mit gesicherten 25 Millionen Dollar wird deutlich, dass Strafverfolgung, Einziehung von Vermögen und tatsächliche Rückzahlung an Betroffene getrennte Schritte sind. Die aktuelle DOJ-Mitteilung nennt für Few and Far noch keinen Rückzahlungsplan.
Was Investoren aus dem Fall lernen können
- Mittelverwendung vertraglich und praktisch prüfen: Ein Whitepaper oder SAFT sollte klare Budgets, Freigaben und Berichtsrechte enthalten.
- Produktfortschritt unabhängig verifizieren: Demos, Code, Nutzerzahlen und externe Audits sind belastbarer als interne Statusmeldungen.
- Gründervergütung transparent machen: Gehälter, Boni und Geschäfte mit verbundenen Personen müssen vor der Finanzierung nachvollziehbar sein.
- Token-Ausgabe nicht mit Nutzwert verwechseln: Ein gestarteter Token beweist weder Nachfrage noch einen funktionierenden Marktplatz.
- Verwahrung und Kontrolle trennen: Mehr-Augen-Freigaben, getrennte Konten und regelmäßige externe Prüfungen können Zweckentfremdung erschweren.
Diese Punkte beseitigen das Risiko eines frühen Krypto-Startups nicht. Sie schaffen aber prüfbare Signale, bevor Kapital gebunden wird. Besonders bei Vorabverträgen ohne fertiges Produkt sollte die Frage nicht nur lauten, welches Potenzial ein Token hat, sondern wer das Geld kontrolliert, welche Nachweise regelmäßig vorliegen und welche Rechte bei Abweichungen greifen.
Fazit zur NFT-Startup-Anklage
Die NFT-Startup-Anklage ist berichtenswert, weil sie eine konkrete Finanzierung von mehr als 10 Millionen Dollar, mindestens 67 Investoren und eine detailliert beschriebene Zweckbindung betrifft. Die Justizunterlagen zeichnen einen schweren Verdacht: Kapital für einen NFT-Marktplatz soll in erheblichem Umfang für persönliche Zwecke verwendet worden sein.
Fest steht bislang nur der Verfahrensstand: Tarsha ist wegen Wertpapier- und Überweisungsbetrugs angeklagt, aber nicht verurteilt. Die Beweise, Gegenargumente und möglichen finanziellen Folgen muss das Gericht klären. Für Investoren liegt die praktische Konsequenz schon jetzt in der Struktur der Finanzierung: Zweckbindung, Vergütung, Produktfortschritt und Kontrolle über Projektgelder müssen unabhängig nachvollziehbar sein. Stand der Recherche ist der 7. August 2026, 10:30 Uhr MESZ.
Quellen
- U.S. Attorney’s Office, Southern District of New York: NFT Startup Founder Charged With Fraud, 5. August 2026 (Primärquelle).
- United States v. Taj Tarsha: Anklageschrift, veröffentlicht am 5. August 2026 (Primärdokument).
- CoinDesk: NFT startup founder charged with misusing funds from $10 million fundraising, 6. August 2026 (unabhängige Sekundärquelle).




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