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OFAC-Krypto-Sanktionen: 13 neue Zanjani-Ziele

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OFAC-Krypto-Sanktionen als roter Sperrring um ein vernetztes System aus Kryptobörsen, Zahlungsdiensten, Gold, Bahn und Luftfahrt

Die OFAC-Krypto-Sanktionen gegen das Umfeld der bereits gelisteten Börsen Zedcex und Zedxion erfassen seit dem 24. Juli 2026 neun weitere Firmen und vier Personen. Das US-Finanzministerium zielt damit nicht nur auf einzelne Wallets oder Handelsplattformen, sondern auf das dahinterliegende Netzwerk aus Zahlungsdiensten, Goldhandel, Transport und Infrastruktur. Für US-Personen sind Geschäfte mit den neu gelisteten Zielen grundsätzlich verboten; erfasstes Vermögen muss blockiert und gemeldet werden.

Die Originalmitteilung des US-Finanzministeriums nennt vier Personen und neun Unternehmen. Sie wirft dem Netzwerk um den iranischen Geschäftsmann Babak Zanjani vor, Eigentumsverhältnisse verschleiert, Einnahmen gewaschen und Gelder verdeckt für Iran bewegt zu haben. Die Behörde verknüpft mehrere der neuen Ziele ausdrücklich mit Zedcex und Zedxion, die bereits seit dem 30. Januar 2026 auf der US-Sanktionsliste stehen.

OFAC-Krypto-Sanktionen: Was neu ist

Die neue Maßnahme erweitert einen bereits bestehenden Sanktionsfall. Im Januar hatte das Office of Foreign Assets Control, kurz OFAC, Zanjani sowie Zedcex und Zedxion gelistet. Jetzt erfasst die Behörde Unternehmen und Führungspersonen, die nach ihrer Darstellung technische, finanzielle oder materielle Unterstützung für diese Kryptobörsen bereitgestellt haben.

Das ist der eigentliche Nachrichtenwert: Die US-Behörde behandelt die Kryptoplattformen nicht als isolierte Internetdienste. Sie verfolgt Zahlungswege, Unternehmensverbindungen, digitale Infrastruktur und ergänzende Geschäfte gemeinsam. TRM Labs ordnet die Ausweitung als Schritt von einer börsenbezogenen Maßnahme hin zur Sanktionierung des breiteren kommerziellen Ökosystems ein.

Welche Firmen und Personen betroffen sind

BereichNeu gelistete ZieleBegründung laut OFAC
Holding und InfrastrukturDot One Value, DotOne Rail, DotOne Barter, DotOne Airlines, DotOne TripKontrolle durch Zanjani beziehungsweise Dot One Value
Gold und TokenDotOne GoldGoldgeschäft und Rolle beim angeblich goldgedeckten Tala Token
ZahlungsdienstZedPay; Mehdi RezazadehWallet-, Fiat-Abwicklungs- und grenzüberschreitende Zahlungsdienste für Zedxion
BörseninfrastrukturZEDX DMCC; Sukhrob OimakhmadovHandeln im Auftrag von Zedcex, auch bei Exchange-Wallets
Diamanten und DigitalprojekteBZ Diamond; Bahareh ZanjaniUnterstützung von Zedxion-Projekten und Transfers zu Börsen-Wallets
Web-InfrastrukturSolmaz BaniRegistrierung von Websites für Unternehmen des Netzwerks

Die Tabelle fasst die Begründungen der Behörde zusammen; sie ersetzt keine gerichtliche Feststellung. OFAC ist eine Verwaltungsbehörde und veröffentlicht mit einer Listung seine sanktionsrechtliche Bewertung. Die neue Mitteilung nennt keinen einzelnen Gesamtschaden und beziffert auch nicht, wie viel Vermögen durch die Maßnahme tatsächlich blockiert wurde.

Warum Zedcex und Zedxion zentral bleiben

Zedcex und Zedxion sind keine neuen Ziele dieses Juli-Beschlusses. OFAC hatte beide britisch registrierten Kryptobörsen bereits im Januar sanktioniert. Die aktuelle Mitteilung behauptet, ihnen zugeordnete Adressen hätten Gelder für Wallets verarbeitet, die dem iranischen Korps der Islamischen Revolutionsgarden zugerechnet werden.

Neu ist die dokumentierte Unterstützungsstruktur: ZedPay soll Zedxion digitale Wallets, Fiat-Abwicklung und grenzüberschreitende Zahlungen ermöglicht haben. ZEDX DMCC soll unter anderem bei Wallets für Zedcex gehandelt haben. BZ Diamond wiederum wird mit Transfers zu Zedxion- und Zedcex-Wallets sowie einem Token- und NFT-Umfeld verbunden. Anadolu bestätigte die Zahl und Reichweite der neuen Ziele unabhängig; Reuters berichtete ebenfalls über neun Firmen und vier Personen.

Was die OFAC-Listung rechtlich bedeutet

Vermögen und Vermögensrechte der gelisteten Personen und Firmen, die sich in den USA oder im Besitz beziehungsweise unter der Kontrolle von US-Personen befinden, sind blockiert und müssen OFAC gemeldet werden. US-Personen dürfen ohne Ausnahmegenehmigung grundsätzlich keine Geschäfte tätigen, an denen solche Vermögensrechte beteiligt sind.

  • Blockieren ist nicht Einziehen: Die Listung überträgt Vermögen nicht automatisch an den Staat und zahlt es nicht an mögliche Geschädigte aus.
  • Die 50-Prozent-Regel wirkt weiter: Unternehmen, die einzeln oder zusammen zu mindestens 50 Prozent von blockierten Personen gehalten werden, sind ebenfalls blockiert, auch wenn ihr Name nicht separat erscheint.
  • Wallet-Screening allein reicht nicht: Eigentum, Kontrolle, Vertragspartner und verbundene Zahlungsdienste können ebenso relevant sein wie eine veröffentlichte Adresse.
  • Ausnahmen sind nicht automatisch: Zulässige Transaktionen benötigen eine einschlägige Allgemein- oder Einzellizenz beziehungsweise müssen gesetzlich ausgenommen sein.

Der Unterschied zwischen Sperre und Einziehung ist praktisch wichtig. Unser Bericht über die US-Beschlagnahme von mehr als 25 Millionen Dollar aus Krypto-Betrugsfällen behandelt ein anderes Verfahren: Dort beantragt das Justizministerium vor Gericht die endgültige Einziehung bereits gesicherter Vermögenswerte. Eine OFAC-Listung ist dagegen zunächst ein Sanktionsinstrument.

Unterschied zu den HTX-EU-Sanktionen

Die neue US-Maßnahme darf nicht mit dem fast zeitgleichen Vorgehen der Europäischen Union gegen HTX vermischt werden. Der Beitrag zu den HTX-EU-Sanktionen ab 23. August erklärt ein Transaktionsverbot der EU im Rahmen der Russland-Sanktionen. Dort ist HTX selbst als Drittstaaten-Kryptodienstleister genannt; der Rechtsakt enthält zudem einen möglichen behördlichen Abwicklungsweg für bestimmte Kunden.

OFAC erweitert dagegen eine bestehende Iran-bezogene Blockierung auf das wirtschaftliche Umfeld zweier anderer Börsen. Rechtsraum, Zielpersonen, Begründung und Folgen unterscheiden sich. Gemeinsam zeigen beide Fälle aber, warum Börsenrisiken nicht nur aus Kursen, Technik oder Insolvenz entstehen: Auch eine Sanktion gegen den Vertragspartner oder unterstützende Infrastruktur kann Zahlungs- und Auszahlungswege unterbrechen.

Was Nutzer und Dienstleister prüfen sollten

  • Exakten Namen abgleichen: Marke, Domain und juristischen Vertragspartner mit der offiziellen OFAC-Suche vergleichen.
  • Keine Testzahlung senden: Ein kleiner Betrag ist keine rechtliche Ausnahme und kann selbst eine verbotene Transaktion sein.
  • Eigentum und Dienstleister prüfen: Die 50-Prozent-Regel sowie Zahlungs-, Wallet- und Abwicklungspartner berücksichtigen.
  • Keine private „Freischaltung“ bezahlen: Sanktionen lassen sich nicht durch Gebühren an angebliche Vermittler oder Recovery-Dienste aufheben.
  • Fachlichen Rat einholen: Betroffene Unternehmen und US-Personen sollten vor jeder weiteren Handlung ihre Compliance-Stelle oder qualifizierte Rechtsberatung einschalten.

Wer einen Handelsplatz auswählt, sollte deshalb neben Gebühren und Coin-Angebot auch Sitz, Lizenz, Vertragspartner, Verwahrung und Auszahlungswege prüfen. Der unabhängige Krypto-Börsenvergleich 2026 erklärt diese Kriterien für Nutzer in Deutschland. Er ersetzt keine Sanktionsprüfung für einen konkreten Einzelfall.

Offene Fragen zum Zanjani-Netzwerk

Die Folgen der Maßnahme lassen sich am Tag der Veröffentlichung noch nicht vollständig beziffern. Offen ist, welche Gegenparteien Geschäftsbeziehungen beenden, ob weitere verbundene Unternehmen identifiziert werden und wie sich die Wallet- und Domain-Infrastruktur verändert. Die Pressemitteilung nennt außerdem keine abschließende Summe der seit Januar blockierten Vermögenswerte.

TRM Labs verweist auf wiederkehrende Führungspersonen, Unternehmenswechsel und persistente digitale Infrastruktur. Das ist eine analytische Einordnung und keine pauschale Aussage über sämtliche Nutzer oder Transfers der genannten Plattformen. Belastbar ist derzeit die amtliche Listung der konkret benannten Ziele; weitergehende Behauptungen benötigen zusätzliche Belege.

Fazit zu den OFAC-Krypto-Sanktionen

Die OFAC-Krypto-Sanktionen vom 24. Juli erweitern den Fall Zedcex/Zedxion auf neun Unternehmen und vier Personen. Der entscheidende Schritt ist nicht eine neue Wallet-Sperrliste, sondern die Erfassung des kommerziellen Umfelds aus Zahlungen, Gold, Transport, Domains und Führungspersonal.

Für Leser bleibt die wichtigste Abgrenzung: Die Maßnahme ist weder eine automatische Einziehung noch ein Beleg dafür, dass jedes Konto oder jeder Transfer im Umfeld der Plattformen illegal ist. Sie schafft jedoch konkrete Verbote und Blockierungspflichten für US-Personen und erfasst über die 50-Prozent-Regel weitere kontrollierte Unternehmen. Stand der Recherche ist der 26. Juli 2026, 17:36 Uhr CEST.

Quellen

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